Information zur Botox (Botolinum-Toxin) Behandlung
Der Einsatz von Botox zur ästhetischen Therapie von Falten ist seit etwa 1990 bekannt und publiziert. In den letzen Jahren wuchs die Zahl der Berichte über erfolgreiche Behandlungsmöglichkeiten mit Botox im Gesichtsbereich enorm an. Diese sind in erster Linie kosmetisch störende Falten, die sich im Verlauf der Alterung des Gesichtes im Stirn-, Augen- und Mundbereich ausbilden können. Diese Methode bietet die Möglichkeit die Patienten während einer nahezu schmerzlosen Behandlung, die ein paar Minuten dauert, für mind. ein halbes Jahr von verschiedenen Gesichtsfalten zu befreien.
Die Botox-Behandlung ist auch idealerweise kombinierbar mit unterschiedlichen ästhetischen Eingriffen im Gesichtsbereich, um hier nach einer komplexen Behandlung wieder die gewünschte Harmonie des Gesichtes herzustellen. Weiterhin kann die Botox-Behandlung natürlich auch kombiniert mit der Faltenunterspritzung z. B. Hyaluronsäure oder Collagen eingesetzt werden.
Was ist zu beachten?
- Nach einer Botox-Behandlung sind die Patienten sofort uneingeschränkt gesellschaftsfähig sowohl im Beruf als auch im privaten Bereich.
- Die Behandlung ist nahezu schmerzfrei. Bei empfindlichen Patienten kann die Einspritzung auch nach einer speziellen Oberflächenanästhesie der Haut durchgeführt werden.
- Die volle Wirksamkeit, also die Minderung bzw. das Verschwinden der behandelnden Falten stellt sich in der Regel in vollen Umfang erst nach 8 bis 10 Tagen ein.
- Das Wirkprinzip dieser Behandlung beruht in einer selektiven Lähmung von Muskeln, die ihrerseits für das Auftreten von Falten verantwortlich sind. In jedem Fall muss das Behandlungskonzept unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche individuell erstellt werden. Auch sollten Sie über alternative Behandlungsmethoden und evtl. Risiken aufgeklärt werden. Bei Durchführung der Botox-Behandlung durch einen Plastischen Chirurgen sind Sie in besten Händen, da nur er sinnvolle Alternativmethoden und Behandlungsergänzungen kennt und Sie diesbezüglich individuell beraten kann.
- In keinem Fall gehört die Anwendung von Botox in die Hände plastisch-chirurgisch unerfahrener Ärzte oder gar in das Angebot einer Kosmetikerin.
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